Schulordnung

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Schul- und Hausordnung
der Carl-Netter-Realschule Bühl

 

In einer Schule arbeiten viele Menschen unterschiedlichen Alters und Temperaments zusammen. Jeder hat eine andere Wesensart und deshalb sind auch jedem andere Dinge wichtig. Selbstverständlich sollten sich auch in der Schule alle Schülerinnen und Schüler frei entfalten können. Daher müssen sich alle an die Regeln halten, die wir, Schüler, Eltern und Lehrer, in dieser Hausordnung miteinander vereinbart haben.

 

Wir übernehmen Verantwortung

in unserer Gemeinschaft und im Umgang miteinander.

 

I. Eigentum

Wir achten fremdes Eigentum und gehen sorgsam damit um. Dies gilt für den persönlichen Besitz, für die Einrichtung der Schule, sowie für Lehr- und Lernmaterialien.

Wer mutwillig Schulgeräte, Einrichtungsgegenstände, Lehr- oder Lernmittel oder sonstiges fremdes Eigentum beschädigt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

II. Konflikte

Konflikte sind wichtige Bausteine auf unserem Weg.

Wir wollen sie fair und gewaltfrei austragen.

Trotz der unterschiedlichen Meinungen und Interessen achten wir einander.

Bei der Lösung von Konflikten sind folgende Schritte sinnvoll:

- Die Beteiligten bemühen sich zunächst um eine gemeinsame Lösung

- Schlägt dies fehl, wird ein Vermittler (Streitschlichter) hinzugezogen

- Bei Konflikten können die Beteiligten auch von den Lehrern zu den Streitschlichtern geschickt werden.

III. Unterricht

Grundlage für einen erfolgreichen Unterricht sind folgende Grundrechte:

a) Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen

b) Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten

c) Jeder muss stets die Rechte des anderen respektieren

Dies bedeutet im Einzelnen:

- Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich bei Unterrichtsbeginn auf ihre Plätze und stellen die nötigen Arbeitsmaterialien bereit oder warten vor den Fachräumen oder der Turnhalle auf den Fachlehrer

- Beim Ausbleiben des Fachlehrers verständigt der Klassensprecher 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts das Sekretariat

- Während des Unterrichts ist das Tragen von Mützen, Kappen oder Ähnlichem verboten

- Jacken und Mäntel sind an den Kleiderhaken vor den Klassenzimmern anzubringen

- Trinkflaschen und Essensdosen bleiben in den Schultaschen

Vertretungsstunden:

- Vertretungsstunden sind keine Freistunden, sondern Unterrichtszeit. Deshalb bleiben alle im Klassenzimmer.

- In dieser Zeit bearbeiten alle die für diese Stunde vorgesehenen Aufgaben still und selbständig.

IV. Unterrichtsversäumnisse

a) Krankheit

Bei Krankheit informieren die Erziehungsberechtigten die Schule über das Fehlen. Spätestens nach 3 Fehltagen muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

b) Beurlaubung

Wer aus besonderen Anlässen die Schule nicht besuchen kann, muss dies rechtzeitig im Voraus schriftlich durch die Erziehungsberechtigten mitteilen.

Die Genehmigung erteilt bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer, darüber hinaus die Schulleitung.

Arzttermine sind in der Regel in unterrichtsfreie Zeiten zu legen.

Ansonsten muss vorher eine Freistellung vom Unterricht beantragt werden.

V. Aufenthalt in der Schule

- Vor 7.40 Uhr halten wir uns innerhalb des Schulgebäudes nur im Erdgeschoss auf.

- Aus Sicherheitsgründen gehen wir rechts, um Behinderungen und Unfälle zu vermeiden. Die Treppengeländer dienen ausschließlich der Sicherheit.

- Schüler, deren Unterricht erst später beginnt oder die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, halten sich bis Unterrichtsbeginn in der Aula auf und verhalten sich ruhig.

- In der Mittagspause halten sich alle in der Aula auf. Erst beim ersten Gong darf das Obergeschoss betreten werden

.- Alle Verpackungen von mitgebrachtem Essen müssen in den vorgesehenen Mülleimern in der Aula entsorgt werden.

- Beim Pausenverkauf des Hausmeisters wird eine ordentliche Reihe gebildet und nicht gedrängelt.

Kaugummi:

- Auf dem Schulgelände, den Sporthallen und den Sportanlagen ist das Kauen von Kaugummi verboten.

VI. Große Pausen und andere unterrichtsfreie Zeiten

In den Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler ihr Klassenzimmer oder den Fachraum und gehen zügig durch den Haupteingang in den Pausenhof. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.

Die Mediathek gehört allen Bürgerinnen und Bürgern, deshalb muss auch auf andere Benutzer Rücksicht genommen werden.

Beim ersten Gong kehren die Schüler zurück. Drängeleien im Haupteingang und auf den Treppen sind gefährlich und nicht erlaubt, ebenso das Rennen zu den Klassenzimmern in der Aula.

In einer Regenpause, die ausschließlich durch die Schulleitung angesagt wird, halten sich die Schüler in der Aula und den Klassenzimmern auf.

VII. Ordnung und Reinigung

Wir achten und schützen unsere Gesundheit und unsere Umwelt.

Dies bedeutet:

- Es werden keine Abfälle in die Grünanlagen, auf das Schulgelände oder den Boden der Klassenräume, der Gänge und der Aula geworfen

- Jede Klasse übernimmt nach Plan den Hofdienst

- Das Spucken auf den Boden im Bereich des Schulgebäudes und des Schulgeländes ist aus hygienischen Gründen verboten.

VIII. Rauchen und das Einnehmen sonstiger Drogen

Rauchen gefährdet die Gesundheit.

Deshalb ist dies in der Schule und auf dem Schulgelände, wie in allen Realschulen in Baden Württemberg, verboten. Das Gleiche gilt für Alkohol und andere Drogen.

IX. Gefährliche Gegenstände

Gefährliche Gegenstände haben in der Schule nichts verloren und sind deshalb strikt verboten.

X. Elektronische Geräte

Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte dürfen nur in abgeschaltetem Zustand und in der Schultasche auf das Schulgelände mitgebracht werden. Dies gilt auch in Freistunden. Werden diese Gegenstände durch einen Lehrer abgenommen, müssen sie von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden.

XI. Toiletten

Die Schultoiletten sollten von jedem ohne Abscheu und Ekel benutzt werden können. Deshalb hat jeder Schüler die Pflicht diese sauber zu halten und so zu verlassen, wie er sie selber gerne vorfinden möchte.

Außerdem sind die Toiletten keine Aufenthaltsräume und werden deshalb als solche auch nicht benutzt.

XII. Fahrräder

Fahrräder und Mofas werden abgeschlossen und geordnet auf dem dafür vorgesehenen Platz gestellt, damit dieser auch für alle reicht.

Um Beschädigungen entgegenzuwirken, ist der Aufenthalt bei den Fahrradständern nicht erlaubt.

XIII. Klassenzimmer

Jedes Klassenzimmer hat durch individuelle Gestaltung der einzelnen Klassen seinen eigenen Charakter.

Damit dieser erhalten werden kann, muss Folgendes beachtet werden:

- Für die Sauberkeit der Räume sind alle verantwortlich

- Der anfallende Müll kommt in die vorgesehenen, richtigen Behälter

- Nach Unterrichtsende räumt jeder seinen Platz auf und stuhlt auf

- Klassenordner müssen am Ende des Tages unaufgefordert fegen, die Tafel wischen, die Fenster schließen und darauf achten, dass alle Stühle auf den Tischen stehen.                                                                                                                              

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